Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.VERTRAGSABSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag der zwischen
dem Mitglied und dem Betreiber der Fyos GmbH (nachfolgend: Fyos) abgeschlossen wurde.
1.2. Vertragsschluss in der FYOS
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages
in der Fyos durch Unterschrift der Vertragspartner zustande.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Anmelden“
ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Fyos. Das Mitglied erhält vom Betreiber Fyos
per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss)
erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail durch den Betreiber Fyos,
für welches der Interessent den Onlineantrag abgegeben hat. Der Betreiber Fyos speichert den Vertragstext
und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des „Mitgliedsvertrag“ in der ausdrücklichen Annahmeerklärung
per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. MemberCard (Transponder)
1.4.1.Das Mitglied erhält in der Fyos bei Vertragsabschluss bzw.
beim Online-Vertragsschluss beim ersten Besuch eine MemberCard, die ihm den Zutritt zur Fyos und den Kursen ermöglicht.
1.4.2. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Kursangebotes der Fyos.
1.4.3. Diese Regelung gilt nicht für Kinder bis zu einem Alter von unter 11 Jahren. Hier kann der Zutritt über die Eltern der Kinder erfolgen.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche und Kinder
Personen vor Vollendung des 5. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18.Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2. Straffreiheit und Führungszeugnis:
Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung und Selbstauskunft, dass keinerlei Eintragungen bezüglich
Gewaltdelikten im Führungszeugnis (des Bundesamtes für Justiz)
und Mitgliedschaften in kriminellen Vereinigungen oder vergleichbaren Clubs vorliegen.
Abweichungen sind den Instruktoren vorher schriftlich mitzuteilen.
Bei Falschangaben behält sich Fyos vor, den Teilnehmer fristlos zu kündigen bzw.
nicht in das Training aufzunehmen oder wieder auszuschließen.
Fyos kann jederzeit die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses
oder eine vergleichbare Sicherheitsüberprüfung verlangen.
Bei minderjährigen Teilnehmern unter 16 Jahren bestätigen der Teilnehmer und die Fürsorgeberechtigten,
dass es bisher bezüglich Gewaltdelikten keine Vorfälle gegeben hat.
Abweichungen sind auch hier schriftlich mitzuteilen.
3. GRUPPENUNTERRICHT/ ONLINEUNTERRICHT
3.1 Ist es aus Gründen höherer Gewalt, wie zum Beispiel durch eine Pandemie nicht möglich den Gruppenunterricht zu erbringen,
kann der Unterricht auch jederzeit online erfolgen.
3.2. Dazu erhalten die Mitglieder bzw. die Erziehungsberechtigten rechtzeitig die Zugangsdaten zu einem Online-Meeting. Einen
Anspruch auf Rückerstattung des Monatsbeitrages, Schadensersatz bzw. Ersatzstunden besteht nicht.
4.NUTZUNG DER AKADEMIE (FYOS)
4.1. Umfang der Akademienutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem „Mitgliedsvertrag“ Zutritt zur Fyos und ist berechtigt,
die vereinbarten Kurszeiten zu nutzen.
4.2. Hausordnung & Weisungsberechtigung
Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung der Fyos die geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in den Räumen
aus oder kann vom Betreiber angefordert werden. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines
geordneten Betriebes der Fyos, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen.
Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
4.3. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Die Fyos ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen,
die die Fyos zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet.
Macht die Fyos von dieser Möglichkeit Gebrauch,
können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos
über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden.
5.PFLICHTEN DES MITGLIEDS
5.1. Umgang mit der MemberCard (Transponder)
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des MemberCard zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das
Mitglied unverzüglich der Fyos oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponders
gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
5.2. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, der Fyos bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die
Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich
bedeutsame Erklärungen von der Fyos (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt
genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
5.3. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten,
insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Akademie unverzüglich mitzuteilen.
5.4. Begleitung Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher
vorheriger Zustimmung der Akademie gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
5.5. Wertgegenstände Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen.
Von der Akademie wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
6.KONSUMVERBOTE / VERBOTENE GEGENSTÄNDE
6.1. Es ist dem Mitglied untersagt, in der Fyos zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren.
6.2. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten
Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes
erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in die Akademie mitzubringen.
6.3. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Fyos
anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
6.4. Auch das Mitbringen von erlaubten Übungswaffen oder Trainingsgeräten ist ohne Zustimmung des Betreibers untersagt.
6.5. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Fyos berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen
und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 2.000,00 geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein
Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7. BEITRÄGE
7.1. Fälligkeit der Beiträge
7.1.1 Ist auf dem „Mitgliedsvertrag“ ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
7.1.2 Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für
den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten
anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten
anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
7.2. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes, wie z.B. Barzahlung, vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Fyos hierfür ein schriftliches
Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die
Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
7.4. Zahlungsverzug
7.4.1 Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich die Fyos das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu
stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe
auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und
Rechtsanwaltskosten.
7.5. Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der
der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Fyos berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus
wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Akademie berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
8.VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG
8.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsblatt nichts anderes
vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der
Vertrag nicht vom Mitglied oder Fyos vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsblatt
angebende Kündigungsfrist.
8.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
8.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
8.3.1. Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber
der Fyos mit dem der „Mitgliedsvertrag“ besteht zu erklären bzw.
anzuzeigen. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.
9.VIDEOKAMERAÜBERWACHUNG
9.1. Der Betreiber überwacht die Fyos teilweise mit Videokameras und speichert
einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall
zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden
durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
werden eingehalten.
10. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
10.1 Gelegentlich werden bei Lehrgängen und beim Training Bilder oder Videoaufnahmen gemacht, die zu Werbezwecken veröffentlicht
werden. Mit der Veröffentlichung ist das Mitglied bzw. der / die Erziehungsberechtigte einverstanden.
10.2. Sollte das Mitglied bzw. der / die Erziehungsberechtigte nicht damit einverstanden sein, so ist dies nach Vertragsabschluss bzw.
vor den Aufnahmen mitzuteilen.
10.3. Das eigenmächtige Fotografieren oder Filmen durch das Mitglied, sowie die Veröffentlichung dieser Medien ist nicht gestattet.
11.HÖHERE GEWALT
11.1. Wird dem Betreiber aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied
keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeit nach
Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren.
12. HAFTUNG
12.1. Der Betreiber schließt jede Haftung für Schäden und für Schäden des vom Mitglied benannten Nutzers oder der von Mitglied
mitgebrachten Besucher, einschließlich für den Verlust von Wertgegenständen, aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
12.2. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Fyos beruhen, als auch die
Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der Fyos beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum
Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf.
13. Gesetzliche Bestimmungen: Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten
Techniken und Konzepte strafbar sein kann. Insbesondere hat der Teilnehmer selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor allem §32 ff. StGB – Notwehr ff.).
14. SONSTIGES
14.1.Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein
oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen,
die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Fyos GmbH
(Stand 11 2023)
Hinweis bei der Anmeldung von Minderjährigen:
Die Anmeldung ist von beiden Elternteilen zu genehmigen, es sei denn, (i) der durchführende Elternteil kann das Kind allein vertreten
oder (ii) der andere Elternteil ist einverstanden. Bei einer Anmeldung zum Probetraining durch einen Elternteil, geht Fyos GmbH
grundsätzlich automatisch von dem Vorliegen dieser Berechtigung aus, welchem mit dem Abschluss bestätigt wird!